Bitte sorgfältig lesen - Nenngelder und Bankverbindung befinden sich im Text!
1. Veranstaltung
Der Hönnetaler Automobil- und Motorradclub e.V. im ADAC veranstaltet am 24. August 2024 die 22. „ Monte Menden Classic“ als touristische Ausfahrt für historische Automobile. Der Rundkurs ist in zwei Etappen aufgeteilten und zusammen ca. 160 km lang. Im Verlauf der Strecke sind verschiedene Prüfungen zu absolvieren.
Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
oder Bestzeiten an.
2. Teilnahme und Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Automobile der Baujahre vor 1992 mit einer gültigen Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr und die uneingeschränkt der StVZO entsprechen.
Jeder Fahrer muss einen dem Fahrzeug entsprechenden gültigen Führerschein besitzen. Besondere Ausweise und Lizenzen sind nicht erforderlich. Jeder Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit des von ihm benutzten Fahrzeuges.
Hinweis:
Fahrzeuge mit roten Kennzeichen der Reihe 05 oder 06 sind nicht teilnahmeberechtigt!! Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit einem normalen Kfz-Kennzeichen oder einem 07-Kennzeichen erlaubt.
Da dieses Jahr unsere 100 jährige Vereinsgründung ist, wurde diesmal die Teilnehmerzahl auf 100 Fahrzeuge limitiert.
3. Gruppen- und Klasseneinteilung
Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt:
Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt:
Klasse A Fahrzeuge bis 1958
Klasse B Fahrzeuge 1959 bis 1968
Klasse C Fahrzeuge 1969 bis 1975
Klasse D Fahrzeuge 1976 bis 1981
Klasse E Fahrzeuge 1982 bis 1989
Klasse F Fahrzeuge 1990 bis 1993
Clubwertung alle Baujahre (Clubmitglieder und deren Angehörige)
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Klasseneinteilung bei zu starker oder zu geringer Beteiligung in einzelnen Klassen entsprechend anzupassen.
4. Nennung und Nennungsschluss
Nennungsschluss ist der 29.07.2024
Das vollständig ausgefüllte Nennformular muss bis zum vorgenannten Nennungsschluss beim Veranstalter vorliegen.
Die Abgabe Ihrer Nennung ist auf elektronischem Wege über unsere Homepage www.hoeac.de ( Anmeldeformular ) durch Absendung des ausgefüllten Webformulars möglich. Eine Nennung per E-Mail wird nur dann akzeptiert, wenn keine Online-Meldung beim Teilnehmer möglich ist. Vorher bitte anfragen.
Nach Eingang des Nenngeldes und Ablauf der Nennungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.
Nennungen nach dem 29.07.2024 sind nur noch auf Anfrage möglich, außerdem müssen wir wegen der erhöhten, zusätzlichen Bearbeitungsaufwands einen Mehrpreis von 10.- EUR/pro Pers. berechnen.
Der Veranstalter kann eine Nennung nach Erreichen des Limits von 100 Fahrzeugen die Anmeldung bzw. ohne Angabe von Gründen eine Nennung ablehnen. Bereits eingezahltes Nenngeld wird bei einer Ablehnung selbstverständlich rückvergütet.
Die gemeldeten Fahrzeuge müssen mit den in der Anmeldung genannten Fahrer/in / Beifahrern/innen besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind möglich, müssen aber ebenfalls im Nennformular angegeben sein.
Wird das gemeldete Fahrzeug kurzfristig gewechselt, so ist dies bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei späterer Meldung kann eine ordnungsgemäße Zuordnung des neuen Fahrzeugens nicht gewährleistet werden.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die Ausschreibung
in allen Punkten an.
5. Nenngeld
Bankverbindung für die Überweisung des Nenngeldes
Mendener Bank
BIC: GENODEM1MEN
IBAN: DE51 4476 1312 0311 1689 00
Empfänger: Hönnetaler Automobilclub
Verwendungszweck: Monte Menden 2024
Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet:
- wenn die Nennung abgelehnt wurde
- wenn die Veranstaltung nicht stattfindet
Bei Abmeldungen nach dem 29.07.2024 wird ein Kostenbeitrag von 20,- Euro pro/Person des Nenngelds einbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
- Frühstück für alle gemeldeten Teilnehmer
- 1 Verzehrgutschein pro Teilnehmer für ein Mittagessen am Buffet im Hotel nach der 1.Etappe
- Fahrtunterlagen
- 1 Erinnerungsplakette pro Fahrzeug
- je 3 Siegerpokale für die Klassen A bis F
- zusätzlich werden unter den anwesenden Teilnehmern der Oldtimerausfahrt am Ende der
Siegerehrung ein Gutschein für ein Wochenende für 2 Personen verlost
6. Kennzeichnung
Die ausgehändigte Startnummer ist an der Vorderseite des Fahrzeuges, an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.
Das Rallyeschild darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.
7. Versicherungen
Die Ausfahrt ist beim ADAC als touristische Oldtimerausfahrt unter NMN/VA-Nr. SOT-1728/24 registriert vom ADAC Westfalen e.V. genehmigt.
8. Proteste
Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich.
Der Veranstalter und die Fahrtleiter werden daher keine Proteste entgegennehmen.
9. Teilnahmevoraussetzung
Annahme der Fahrzeuge am 24.08.2024 in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr.
Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug (Zulassung und Versicherung) selbst verantwortlich. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindesthaftpflichtversicherung besitzen. Mit der Abgabe der Nennungen erklärt der Teilnehmer, dass für das gemeldete Fahrzeug eine entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Bei der Ausfahrt sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO)
von allen Teilnehmern unbedingt einzuhalten.
10. Zeitplan
8.00 - 10.00 Uhr Anmeldung und Ausgabe der ersten Fahrtunterlagen und der Verzehrgutscheine ist in diesem Jahr auch wieder im Pfarrheim der Hl. Kreuz-Gemeinde (Ihren Oldtimer stellen Sie bitte auf den Parkplätzen nähe Battenfelds Wiese ab und gehen die letzten 100 m zu Fuß zum Pfarrheim) - Folgen Sie der Beschilderung.
9.15 Uhr Abfahrt der ersten Fahrzeuge in die Innenstadt und Aufstellung vor der Startrampe (Abfahrt nur auf Anweisung)
9:30 Uhr Start des ersten Fahrzeuges
ab ca. 11.30 Uhr Mittagspause (eine Stunde)
ab ca. 16.30 Uhr Rückkehr nach Menden und Abstellen der Fahrzeuge in der Fußgängerzone
ab ca. 18.30 Uhr Siegerehrung am alten Rathausplatz
nach Siegerehrung Ausfahrt der Fahrzeuge aus Innenstadt
11. Start und Startzeiten
Die Fahrzeuge starten von Parkplatz auf Battenfelds Wiese in der Reihenfolge ihrer Startnummern. Die Startnummern werden entsprechend dem Baujahr des Fahrzeuges vergeben. Nach Nennungsschluss werden auf der Homepage www.hoeac.de die Teilnehmerliste mit den Startnummern und die ungefähren Startzeiten veröffentlicht.
12. Aufgabenstellung
- Fahrt nach Streckenplan (Bordbuch)
Hinweis: Aus urheberschutzrechtlichen Gründen ist keine Kopie einer Straßenkarte mehr im Bordbuch enthalten. Wir empfehlen deshalb unseren Teilnehmern eine Straßenkarte des Sauerlandes oder andere Navigationshilfen bereit zu halten, falls nach einem Fahrfehler nicht auf die vorgesehene Route zurückgefunden wird. So können Sie dann auf direktem Wege das Restaurant zur Mittagspause erreichen oder zurück nach Menden finden. Die Adresse der Mittagspause steht dann im Bordbuch.
- verschiedene Sonderprüfungen
- Sonderkontrollen
13. Hinweis zur Auswertung
Haben Teilnehmer bei der Auswertung die gleiche Punktzahl erreicht, so ist der Teilnehmer mit dem älteren Fahrzeug in der Wertung vorne. Ist dann eine Festlegung der Reihenfolge immer noch nicht möglich, wird die Reihenfolge ausgelost.
Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung für sich und jeden weiteren Mitfahrer den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners
Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle o.g. Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Schadensverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer und Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
15. Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart ist.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder einzelne Streckenabschnitte abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgenommen.
16. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen er abgebildet ist, auf Veranstaltungsunterlagen, zur eigenen Berichterstattung und durch die Presse, auf der Homepage eines Mitveranstalters veröffentlicht werden dürfen. Außerdem können während der Veranstaltung von Besuchern, Zuschauern, Teilnehmern oder der örtlichen Presse ebenfalls Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf die wir keinen Einfluss haben.
Einen Anspruch auf Honorar erhebt er nicht.
Ferner erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (Teilnehmer, Beifahrer, Wohnort, Fahrzeug und Baujahr) in einer Teilnehmerliste auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Außerdem wird nach Abschluss der Veranstaltung eine Siegerliste mit den gleichen Angaben veröffentlicht.
Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung in eine Adressliste eingefügt um die Teilnehmer in den nachfolgenden Jahren per E-Mail wieder einzuladen an der neuen Veranstaltung teilzunehmen.
Teilnehmer, die eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht möchten, können über das Kontaktformular auf unserer Homepage www.hoeac.de entsprechenden Widerspruch einlegen. Auch per Post an die in der Anmeldung genannte Anschrift kann der Widerspruch eingelegt werden.
17. Kontaktadresse
Hansgeorg Kruse
0163 6988922
hans.kruse@hoeac.de <<< ZURÜCK
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Gestaltung der Homepage - Michael Joest
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