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Ausschreibung zur 22. Monte Menden Classic

Bitte sorgfältig lesen - Nenngelder und Bankverbindung befinden sich im Text!

 1. Veranstaltung

Der Hönnetaler Automobil- und Motorradclub e.V. im ADAC veranstaltet am 24. August 2024 die 22. „ Monte Menden Classic“ als touristische Ausfahrt für historische Automobile. Der Rundkurs ist in zwei Etappen aufgeteilten und zusammen ca. 160 km lang. Im Verlauf der Strecke sind verschiedene Prüfungen zu absolvieren.

Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten 
oder Bestzeiten an.

 2. Teilnahme und Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle historischen Automobile der Baujahre vor 1992 mit einer gültigen Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr und die uneingeschränkt der StVZO entsprechen. 

Jeder Fahrer muss einen dem Fahrzeug entsprechenden gültigen Führerschein besitzen. Besondere Ausweise und Lizenzen sind nicht erforderlich. Jeder Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit des von ihm benutzten Fahrzeuges.

Hinweis:

Fahrzeuge mit roten Kennzeichen der Reihe 05 oder 06 sind nicht teilnahmeberechtigt!! Es sind ausschließlich Fahrzeuge mit einem normalen Kfz-Kennzeichen oder einem 07-Kennzeichen erlaubt.

Da dieses Jahr unsere 100 jährige Vereinsgründung ist, wurde diesmal die Teilnehmerzahl auf 100 Fahrzeuge limitiert.

 3. Gruppen- und Klasseneinteilung

Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt:

Die Fahrzeuge werden wie folgt eingeteilt:

Klasse A                       Fahrzeuge bis 1958

Klasse B                       Fahrzeuge 1959 bis 1968

Klasse C                       Fahrzeuge 1969 bis 1975

Klasse D                       Fahrzeuge 1976 bis 1981

Klasse E                       Fahrzeuge 1982 bis 1989

Klasse F                       Fahrzeuge 1990 bis 1993

Clubwertung                  alle Baujahre (Clubmitglieder und deren Angehörige)

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Klasseneinteilung bei zu starker oder zu geringer Beteiligung in einzelnen Klassen entsprechend anzupassen.

 4. Nennung und Nennungsschluss

Nennungsschluss ist der 29.07.2024

Das vollständig ausgefüllte Nennformular muss bis zum vorgenannten Nennungsschluss beim Veranstalter vorliegen. 

Die Abgabe Ihrer Nennung ist auf elektronischem Wege über unsere Homepage www.hoeac.de ( Anmeldeformular ) durch Absendung des ausgefüllten Webformulars   möglich. Eine Nennung per E-Mail wird nur dann akzeptiert, wenn keine Online-Meldung beim Teilnehmer möglich ist. Vorher bitte anfragen. 

Nach Eingang des Nenngeldes und Ablauf der Nennungsfrist erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung.

Nennungen nach dem 29.07.2024 sind nur noch auf Anfrage möglich, außerdem müssen wir wegen der erhöhten, zusätzlichen Bearbeitungsaufwands einen Mehrpreis von 10.- EUR/pro Pers. berechnen.

Der Veranstalter kann eine Nennung nach Erreichen des Limits von 100 Fahrzeugen die Anmeldung bzw.  ohne Angabe von Gründen eine Nennung ablehnen. Bereits eingezahltes Nenngeld wird bei einer Ablehnung selbstverständlich rückvergütet.

Die gemeldeten Fahrzeuge müssen mit den in der Anmeldung genannten Fahrer/in / Beifahrern/innen besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind möglich, müssen aber ebenfalls im Nennformular angegeben sein. 

Wird das gemeldete Fahrzeug kurzfristig gewechselt, so ist dies bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung dem Veranstalter mitzuteilen. Bei späterer Meldung kann eine ordnungsgemäße Zuordnung des neuen Fahrzeugens nicht gewährleistet werden.

 

Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die Ausschreibung 
in allen Punkten an.

5. Nenngeld

  • Nenngeld bis zum 29.07.2024                        80.- Euro Einzelfahrer
  • Nenngeld bis zum 29.07.2024                      160.- Euro Fahrer mit Beifahrer
  • Jeder weitere Mitfahrer zahlt                           40.- Euro pro Person (ab 3. Person im Fahrzeug
  •  
  • Nenngeld ab dem 30.07.2024                         90.- Euro Einzelfahrer
  • Nenngeld ab dem 30.07.2024                       180.- Euro Fahrer mit Beifahrer
  • Jeder weitere Mitfahrer zahlt                           50.- Euro pro Person (ab 3. Person im Fahrzeug)
  • Kinder bis 12 Jahre sind Gast

 

Bankverbindung für die Überweisung des Nenngeldes

Mendener Bank
BIC: GENODEM1MEN
IBAN: DE51 4476 1312 0311 1689 00
Empfänger: Hönnetaler Automobilclub

Verwendungszweck: Monte Menden 2024

Das Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückerstattet:

- wenn die Nennung abgelehnt wurde
- wenn die Veranstaltung nicht stattfindet

Bei Abmeldungen nach dem 29.07.2024 wird ein Kostenbeitrag von 20,- Euro pro/Person des Nenngelds einbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:

- Frühstück für alle gemeldeten Teilnehmer
- 1 Verzehrgutschein pro Teilnehmer für ein Mittagessen am Buffet im Hotel nach der 1.Etappe
- Fahrtunterlagen
- 1 Erinnerungsplakette pro Fahrzeug
- je 3 Siegerpokale für die Klassen A bis F 
- zusätzlich werden unter den anwesenden Teilnehmern der Oldtimerausfahrt am Ende der 
  Siegerehrung ein Gutschein für ein Wochenende für 2 Personen verlost

6. Kennzeichnung

Die ausgehändigte Startnummer ist an der Vorderseite des Fahrzeuges, an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen. 

Das Rallyeschild darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.

 7. Versicherungen

Die Ausfahrt ist beim ADAC als touristische Oldtimerausfahrt unter NMN/VA-Nr. SOT-1728/24  registriert vom ADAC Westfalen e.V. genehmigt.

8.  Proteste

Proteste sind bei Veteranenveranstaltungen nicht üblich.

Der Veranstalter und die Fahrtleiter werden daher keine Proteste entgegennehmen.

 9. Teilnahmevoraussetzung

Annahme der Fahrzeuge am 24.08.2024 in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr.

Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug (Zulassung und Versicherung) selbst verantwortlich. Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindesthaftpflichtversicherung besitzen. Mit der Abgabe der Nennungen erklärt der Teilnehmer, dass für das gemeldete Fahrzeug eine entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.

Bei der Ausfahrt sind die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) 
von allen Teilnehmern unbedingt einzuhalten.

 10. Zeitplan

8.00 - 10.00 Uhr          Anmeldung und Ausgabe der ersten Fahrtunterlagen und der Verzehrgutscheine ist in diesem Jahr auch                                                  wieder im Pfarrheim der Hl. Kreuz-Gemeinde (Ihren Oldtimer stellen Sie bitte auf den Parkplätzen nähe                                            Battenfelds Wiese ab und gehen die letzten 100 m zu Fuß zum Pfarrheim) - Folgen Sie der                                                                      Beschilderung.

9.15 Uhr                         Abfahrt der ersten Fahrzeuge in die Innenstadt und Aufstellung vor der Startrampe (Abfahrt nur auf                                                            Anweisung)

9:30 Uhr                           Start des ersten Fahrzeuges

ab ca. 11.30 Uhr           Mittagspause (eine Stunde) 

ab ca. 16.30 Uhr           Rückkehr nach Menden und Abstellen der Fahrzeuge in der Fußgängerzone

ab ca. 18.30 Uhr           Siegerehrung am alten Rathausplatz

nach Siegerehrung      Ausfahrt der Fahrzeuge aus Innenstadt

 11. Start und Startzeiten

Die Fahrzeuge starten von Parkplatz auf Battenfelds Wiese in der Reihenfolge ihrer Startnummern. Die Startnummern werden entsprechend dem Baujahr des Fahrzeuges vergeben. Nach Nennungsschluss werden auf der Homepage www.hoeac.de die Teilnehmerliste mit den Startnummern und die ungefähren Startzeiten veröffentlicht.

 12. Aufgabenstellung

- Fahrt nach Streckenplan (Bordbuch)

Hinweis:  Aus urheberschutzrechtlichen Gründen ist keine Kopie einer Straßenkarte mehr im Bordbuch enthalten. Wir empfehlen deshalb unseren Teilnehmern eine Straßenkarte des Sauerlandes oder andere Navigationshilfen bereit zu halten, falls nach einem Fahrfehler nicht auf die vorgesehene Route zurückgefunden wird. So können Sie dann auf direktem Wege das Restaurant  zur Mittagspause erreichen oder zurück nach Menden finden. Die Adresse der Mittagspause steht dann im Bordbuch.

- verschiedene Sonderprüfungen

- Sonderkontrollen

 13. Hinweis zur Auswertung

Haben Teilnehmer bei der Auswertung die gleiche Punktzahl erreicht, so ist der Teilnehmer mit dem älteren Fahrzeug in der Wertung vorne. Ist dann eine Festlegung der Reihenfolge immer noch nicht möglich, wird die Reihenfolge ausgelost.

  1.  Haftungsausschluss-Versicherung
  2. Gefährdungshaftung, leichte Fahrlässigkeit 

Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung für sich und jeden weiteren Mitfahrer den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die in Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:

  • den HÖAC, den ADAC und die übergeordneten Sportverbände 
  • deren Vorstandsmitglieder 
  • den Veranstalter und evtl. Streckenbesitzer 
  • Behörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen 
  • den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör, verursacht werden 
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen 
  • die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge 
  • den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigenen Helfer 

außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. 

Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigners

Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle o.g. Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei grob fahrlässiger und vorsätzlicher Schadensverursachung. Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer und Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen. 

15. Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeugeigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart ist. 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder auch die gesamte Veranstaltung oder einzelne Streckenabschnitte abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind ausgenommen.

 16. Datenschutz

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos von der Veranstaltung, auf denen er abgebildet ist, auf Veranstaltungsunterlagen, zur eigenen Berichterstattung und durch die Presse, auf der Homepage eines Mitveranstalters veröffentlicht werden dürfen. Außerdem können während der Veranstaltung von Besuchern, Zuschauern, Teilnehmern oder der örtlichen Presse ebenfalls Bild- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf die wir keinen Einfluss haben. 

 Einen Anspruch auf Honorar erhebt er nicht.

Ferner erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (Teilnehmer, Beifahrer, Wohnort, Fahrzeug und Baujahr) in einer Teilnehmerliste auf unserer Homepage veröffentlicht werden. Außerdem wird nach Abschluss der Veranstaltung eine Siegerliste mit den gleichen Angaben veröffentlicht. 

Die personenbezogenen Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung in eine Adressliste eingefügt um die Teilnehmer in den nachfolgenden Jahren per E-Mail wieder einzuladen an der neuen Veranstaltung teilzunehmen.

Teilnehmer, die eine Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten nicht möchten, können über das Kontaktformular auf unserer Homepage www.hoeac.de entsprechenden Widerspruch einlegen. Auch per Post an die in der Anmeldung genannte Anschrift kann der Widerspruch eingelegt werden.

 

 17. Kontaktadresse 

Hansgeorg Kruse
0163 6988922                                                       
hans.kruse@hoeac.de                                                                      <<< ZURÜCK                            

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